In Deutschland sind derzeit rund 1,2 Millionen Arbeitsplätze offen und warten darauf, von Fachkräften besetzt zu werden. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz möchte die Bundesregierung den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus dem Ausland erleichtern und ihnen neue Perspektiven bieten. Zudem wird durch die Einführung eines beschleunigten Verfahrens, auch der Anerkennungsprozess verkürzt.
Den Gesetzestext des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes finden Sie hier hier
Nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz gelten Sie als Fachkraft, wenn Sie als Drittstaatsangehörige einen Hochschulabschluss haben oder eine qualifizierte Berufsausbildung besitzen. Bitte achten Sie hier darauf, dass in beiden Fällen eine Anerkennung Ihrer Ausbildung vorliegen muss.