Das deutsche Krankenversicherungssystem setzt sich aus der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung zusammen. Da in Deutschland grundsätzlich für alle eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt, bedeutet das, dass alle Bürger in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Dabei gelten für die Private Krankenversicherung besondere Bestimmungen, die an ein festgelegtes Mindesteinkommen gebunden sind. In der Gesetzlichen Krankenversicherung hingegen kann jeder Mitglied werden.
Wenn Sie als Angehöriger eines Drittstaates nach Deutschland einreisen möchten, müssen Sie noch vor Beantragung Ihres Einreise Visums einen Krankenversicherungsnachweis beibringen. Dabei können Sie nicht direkt Mitglied in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland werden, sondern müssen zunächst eine Reisekrankenversicherung abschließen. Wir bieten Ihnen in diesem Fall unser Produkt Care Economy an. Dieses sichert Sie in Deutschland zuverlässig ab und erfüllt ebenfalls die Visabestimmungen zur Einreise sowie die Aufenthaltserlaubnisbestimmungen zur Arbeitsplatzsuche und zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Sie haben einen Arbeitsplatz gefunden und möchten nun die Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beantragen? Dann benötigen Sie auch dafür den Nachweis Ihres Krankenversicherungsschutzes. Wenn Sie über 538 Euro im Monat verdienen, benötigen Sie eine Gesetzliche Krankenversicherung, da Sie dann sozialversicherungspflichtig sind. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz bei der DAK Gesundheit schnell und einfach online zu beantragen.