Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und nach Deutschland einreisen möchten, besteht für Sie eine Visapflicht.
Eine aktuelle Liste aller Staaten für die diese Pflicht gilt, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Mit dem Nationalen Visum können Sie als Angehöriger eines Drittstaates in Deutschland einreisen, wenn Sie unter anderem die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zum Ziel haben. Dabei ist das Visum vorerst auf drei Monate befristet. In dieser Zeit, haben Sie dann die Möglichkeit den Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche, zum Arbeiten für Fachkräfte oder zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu beantragen.
Für Visumsangelegenheiten ist im Ausland die Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Da die Bearbeitungsdauer 6-8 Wochen in Anspruch nehmen kann, sollten Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen und erforderlichen Formulare informieren. Die Kontaktdaten der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie dann auf der Webseite der jeweiligen Auslandsvertretung.