Sie haben im Ausland eine berufliche oder akademische Ausbildung abgeschlossen, jedoch wurde in Deutschland festgestellt, dass Ihnen weitere Qualifikationen für die volle Anerkennung in Deutschland fehlen? Dann haben Sie die Möglichkeit verschiedene Qualifizierungsprogramme in Deutschland zu besuchen, um die notwendigen Fähigkeiten für die vollwertige Anerkennung zu erlernen. Dafür müssen Sie zunächst die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beantragen. Diese ist auf bis zu 18 Monate befristet und kann in Ausnahmefällen um weitere sechs Monate verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie als Angehöriger eines Drittstaates vor der Einreise nach Deutschland zunächst ein Visum beantragen müssen.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erhalten zu können:
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ist die Ausländerbehörde der Stadt in der Sie wohnen zuständig. Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Ausländerbehörde. In der Regel sind dies jedoch folgende:
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer dabei zwischen vier bis acht Wochen dauern kann.
Sie haben Ihre Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen und Ihre Qualifikation vollständig anerkennen lassen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Wenn Ihnen bereits ein konkretes Jobangebot vorliegt, können Sie die Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beantragen.