Sie haben ein konkretes Stellenangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland erhalten und möchten dieses gerne annehmen? Dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beantragen. Diese wird für maximal vier Jahre erteilt. Ist Ihr Arbeitsvertrag auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Frist auf diesen Zeitraum angepasst. Nach Ablauf der vier Jahre haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen und so einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten. Sie haben Familie, die Sie gerne zu sich nach Deutschland holen möchten? Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte ist dies möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundeamts für Migration und Flüchtlinge.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte erhalten zu können:
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte ist die Ausländerbehörde der Stadt in der Sie wohnen zuständig. Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Ausländerbehörde. In der Regel sind dies jedoch folgende:
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren eine Bearbeitungszeit von ca. vier bis acht Wochen in Anspruch nehmen kann.